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Die Verträge in der Escort Fotografie

Hast du dir schon mal deine Verträge richtig durchgelesen und verstehst alles?

Leider fällt es mir immer wieder auf, dass sowohl Escort Damen als auch Escortagenturen zu wenig Hintergrundwissen in den Foto-Verträgen im Vertragswesen der Fotografie mitbringen. Doch dieses Thema ist enorm wichtig, denn der jeweilige Vertrag regelt am Ende ihr Nutzungsrecht an den Bildern. Der Nutzungsvertrag wird jedoch nicht zwischen der Escortdame oder der Escortagentur mit dem Fotografen geschlossen, sondern zwischen der Escort Dame und der jeweiligen Escortagentur.

Rein rechtlich gesehen nach Verträgen, darf die jeweilige Escortagentur die Bilder ohne einen Nutzungsvertrag nicht verwenden und keinesfalls veröffentlichen. Schauen wir uns zusammen einige Faktoren in unterschiedlichen Verträgen in den nachfolgenden Punkten mal näher an.

Nutzungsrecht in den Verträgen

Als Beispiel nehmen wir an, dass sie als Escort Dame ein Fotoshooting für eine Escortagentur abhalten. Da die Bilder speziell für die Escortagentur angefertigt wurden, sollte es bei der Nutzung keine Probleme geben, denken Sie.

Die Rechte zur Bildnutzung liegen erst einmal nicht, wie häufig angenommen, beim Auftraggeber, also in diesem Fall bei der Escort Agentur, oder der Escortdame, sondern beim Urheber, also dem Fotografen. Mit der Entstehung der Bilder ist es automatisch geschützt, ohne dass der Schöpfer das Urheberrecht irgendwo anmelden muss. Anschließend kann der Fotograf anderen ein Nutzungsrecht für die Fotos gewähren. Dies geschieht unabhängig vom Recht am eigenen Bild oder der abgebildeten Escort Dame, welches weiterhin zu betrachten ist.

Die rechtliche Grundlage zur Einräumung von Nutzungsrechten ist das Urhebergesetz. § 31 Abs. 1 UrhG besagt: „Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.“ Wichtig ist also nicht nur der Erhalt des Nutzungsrechtes an sich, sondern auch der Umfang des vom Urheber gewährten Nutzungsrechts.

Lizenzbedingungen im Nutzungsrecht und Einschränkungen bei Verträge

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Es gibt für den Fotografen zwei Möglichkeiten, das Nutzungsrecht zu übergeben.

Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt Sie, die Bilder unter Ausschluss von dritten Personen zu nutzen. D. h., nur sie dürfen die betroffenen Fotos verwenden. Gerade bei Fotoshootings, die speziell von und für ihre Escortagentur durchgeführt werden, stellt diese Lizenzbedingungen sicher, dass kein anderer die geschossenen Bilder verwenden kann. Allein der Fotograf als Urheber kann sich bei der Einräumung des ausschließlichen Rechts vor behalten, die Fotos selbst zu nutzen – zum Beispiel als Referenz auf seiner eigenen Webseite.

Das einfache Nutzungsrecht erlaubt Ihnen im Gegensatz zum ausschließlichen Nutzungsrecht die Verwendung der Bilder mit der Einschränkung, dass auch noch weitere Lizenznehmer das Nutzungsrecht der Werke (Bilder) erwerben dürfen.

Die Nutzungsrechte von Fotos und Bilder können zudem zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Besagen die Lizenzbedingungen, dass das Bild nur für den Druck verwendet werden darf, besitzen sie nicht das vollständige Recht am Bild. Sie dürfen es demnach für den Druck von Flyer, Broschüren oder Postkarten benutzen, nicht aber für ihre Sedcard bei der Escortagentur. Verstoßen Sie gegen die Lizenzbedingungen, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Abmahnung, obwohl ein Vertrag zur Bildnutzung vorhanden ist.

Foto Release Verträge

Die große und entscheidende Rolle bei einem Fotoshooting ist der Foto-Release Vertrag. Auch wenn sie als Escortdame oder als Escortagentur für das Fotoshooting Geld bezahlen, berechtigt es sie nicht, die daraus entstandenen Bilder frei und willkürlich zu verwenden und zu veröffentlichen.

Der Foto-Release Vertrag wird zwischen der Escort Dame und dem jeweiligen Fotografen geschlossen und unterzeichnet. Somit dürfen sie anschließend die Escort Fotos verwenden, veröffentlichen und drucken. Nehmen wir zum Beispiel an, sie besuchen ein Escort Fotoshooting, bezahlen dafür das Honorar für das Shooting und unterzeichnen den Model-Release Vertrag zur Vervielfältigungszwecken.  Nun sind einige Jahre vergangen und sie wollen jetzt die Fotos auf eine Webseite verkaufen oder dem Escort Kunden zum Kauf anbieten. Aber um dies tun zu können, müssten Sie mir als Fotograf eine Lizenzgebühr zahlen, denn ansonsten würden Sie als Escortdame (Verkäufer) mein Urheberrecht verletzen.

Escort Foto Verträge
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Das Urheberrecht in der Escort Fotografie in den Verträgen

Als Urheber wird diejenige Person bezeichnet, die es geschaffen hat, das Bild zu erstellen und der deswegen die Rechte an einem Lichtbild zustehen. In der Regel ist dies der Fotograf, der die Zähne gestaltet und die technischen Voraussetzungen für eine gelungene Aufnahme schafft. Wer den Auftrag dazu erteilt hat, spielt keine Rolle. Der Auftraggeber ist nicht Urheber, im, also der Escortagentur oder der Escort Dame,  stehen damit auch keine Rechte zu.

Der Urheber hat grundsätzlich das Recht, zu bestimmen, wie sein Werk, also das Bild, verwendet wird. Er kann festlegen, ob und wo es vervielfältigt, verbreitet werden darf oder ausgestellt werden darf. Wer dieses Recht des Urhebers verletzt, etwa weil das Foto ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde, kann er dagegen mit rechtlichen Schritten vorgehen. Er kann einmal verlangen, dass die konkrete Form der Verwendung unterlassen wird, er kann weiter Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung fordern und Auskunft darüber, in welchem Umfang und in welchen Medien das Foto oder die Bilder veröffentlicht wurden.

Der Urheber, also der Fotograf, hat die Möglichkeit, seine Rechte an den Fotos dadurch zu verwerten, dass er dritte das Recht zur Verwendung gegen Entgelt überträgt. Hier ist es für beide Parteien, den Käufer wie den Verkäufer, von großer Bedeutung, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten möglichst umfassend geregelt sind. Geregelt werden sollten beispielsweise die Frage, wer Urheber bzw. mit Urheber ist. Zwar unterliegt es nicht der Bestimmung der Parteien, dies festzulegen, doch kann eine derartige Klausel im Einzelfall von großer Bedeutung sein. Im Vertrag sollte auch auf die Frage eingegangen werden, in welcher Form das Foto nach der Verwendung zurückgegeben werden muss (RAW, als Druck, als Datenträger oder als Download), es sollte geklärt werden, ob dem Käufer (also Ihnen als Escortdame oder als Escortagentur), das Recht zugestanden ist, das Foto zu verändern, zu retuschieren, es ganz oder als Teil für andere Zwecke zum Beispiel als Dekoration für einen Fernsehspot etc. zu verwenden.

Denn der Urheber kann Ihnen als Escort Dame oder Ihnen als Escortagentur verbieten, dass sie die entstandenen Bilder (Fotoserie) auf Anzeigemärkten veröffentlichen dürfen. Somit dürften sie rein rechtlich ohne dieses Vertrags, die entstandenen Bilder nur mit massiven Einschränkungen verwenden und veröffentlichen.

Meine Escort Fotoverträge sind so erstellt, dass ich Ihnen als Escortdame oder Escortagentur das komplette Nutzungsrecht der entstandenen Bilder einräume.
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